Landgericht Hagen, 2006-02-10, 1 S 139/05

1 S 139/05Kantonsgericht10.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 1 S 139/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-10

Aktenzeichen: 1 S 139/05

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2006:0210.1S139.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers und der Widerbeklagten zu 2.) gegen das am 17.10.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts I2 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Widerbeklagten zu 27 % als Gesamtschuldner. Im Übrigen trägt der Kläger die Kosten des Berufungsverfahrens allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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