Landgericht Hagen, 2005-12-29, 23 T 7/05

23 T 7/05Kantonsgericht29.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 23 T 7/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-29

Aktenzeichen: 23 T 7/05

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2005:1229.23T7.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, die an die Verfahrensbeteiligte

aufgrund der Vorschusskostenrechnung vom 12.08.2002 erstatteten

Beträge vom Tage der Zahlung an bis zum Tage der Erstattung mit

einem Jahreszinssatz in Höhe von 6 % zu verzinsen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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