23 T 7/05•Landgericht Hagen, 2005-12-29, 23 T 7/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 23 T 7/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-29
Aktenzeichen: 23 T 7/05
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2005:1229.23T7.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, die an die Verfahrensbeteiligte
aufgrund der Vorschusskostenrechnung vom 12.08.2002 erstatteten
Beträge vom Tage der Zahlung an bis zum Tage der Erstattung mit
einem Jahreszinssatz in Höhe von 6 % zu verzinsen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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