Landgericht Hagen, 2005-12-21, 8 O 319/02

8 O 319/02Kantonsgericht21.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 8 O 319/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-21

Aktenzeichen: 8 O 319/02

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2005:1221.8O319.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Auf Grund des Urteils des Landgerichts I vom 20.01.2005 sind von der Klägerin an Kosten 1.788,72 EUR (in Buchstaben: eintausendsiebenhundertachtundachtzig und 72/100 Euro) an die Beklagte zu erstatten.

Die Berechnung ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.