Landgericht Hagen, 2005-01-27, 23 O 40/04

23 O 40/04Kantonsgericht27.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 23 O 40/04 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-27

Aktenzeichen: 23 O 40/04

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2005:0127.23O40.04.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, den Leistungsbonus 1. Halbjahr

2004 vom 01.01.2004 bis 30.06.2004 nach der NW-Umsatzklasse

aus Januar 2004 zu Gunsten der Klägerin abzurechnen und im

Falle eines Guthabens den abgerechneten Betrag dem Abrechnungs-

konto der Klägerin in der 2. Hälfte März 2005 gutzuschreiben.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung i.H.v.

110 % des zu vollstreckenden Betrages, vorläufig vollstreckbar.

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