Landgericht Hagen, 2004-11-05, 1 S 106/04

1 S 106/04Kantonsgericht05.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 1 S 106/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-05

Aktenzeichen: 1 S 106/04

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2004:1105.1S106.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Hagen auf die mündliche Verhandlung vom 5.11.2004

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. Juli 2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts I2 abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 400,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem 14.08.2003 zu zahlen.

Wegen der Zinsmehrforderung werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Verweisung entstandenen Mehrkosten, die dem Kläger auferlegt werden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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