Landgericht Hagen, 2004-05-04, 2 O 503/02

2 O 503/02Kantonsgericht04.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 2 O 503/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-04

Aktenzeichen: 2 O 503/02

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2004:0504.2O503.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstrek-kung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.