Landgericht Hagen, 2004-02-19, 4 O 207/03

4 O 207/03Kantonsgericht19.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 4 O 207/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-19

Aktenzeichen: 4 O 207/03

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2004:0219.4O207.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, die Freigabe des von der V GmbH bei dem Amtsgericht T3, Az: 53 HL 47/01, zugunsten der Rechtsanwälte E3 und S S1 V2 4, #### J, hinterlegten Betrages in Höhe von 28.934,75 DM nebst Hinterlegungszinsen an den Kläger zu bewilligen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7 % und die Beklagten zu 93 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei darf die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls die andere Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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