Landgericht Hagen, 2004-01-23, 3 T 743/03

3 T 743/03Kantonsgericht23.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 743/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-01-23

Aktenzeichen: 3 T 743/03

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2004:0123.3T743.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, von seinen Bedenken gegen den Erlaß des Vollstreckungsbescheidses Abstand zu nehmen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der weitere Beteiligte B.

Beschwerdewert: bis 300,- € (niedrigstet Stufe).

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