3 T 743/03•Landgericht Hagen, 2004-01-23, 3 T 743/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 3 T 743/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-23
Aktenzeichen: 3 T 743/03
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2004:0123.3T743.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, von seinen Bedenken gegen den Erlaß des Vollstreckungsbescheidses Abstand zu nehmen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der weitere Beteiligte B.
Beschwerdewert: bis 300,- € (niedrigstet Stufe).
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