8 O 164/02•Landgericht Hagen, 2003-03-05, 8 O 164/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 8 O 164/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-05
Aktenzeichen: 8 O 164/02
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2003:0305.8O164.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 207.011,86 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.04.2002 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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