Landgericht Essen, 2025-06-13, 22 Ks-70 Js 367/24-22/24

22 Ks-70 Js 367/24-22/24Kantonsgericht13.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 22 Ks-70 Js 367/24-22/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-06-13

Aktenzeichen: 22 Ks-70 Js 367/24-22/24

ECLI: ECLI:DE:LGE:2025:0613.22KS70JS367.24.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Große Strafkammer -Schwurgericht-

Normen: StGB §§ 57a, 211

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

Angewandte Vorschriften: §§ 211, 57a StGB

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.