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10 S 211/24•Landgericht Essen, 2025-03-06, 10 S 211/24
10 S 211/24Kantonsgericht06.03.2025
Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses, Drohen mit Schusswaffe
Entscheidungsdatum: 2025-03-06
Aktenzeichen: 10 S 211/24
ECLI: ECLI:DE:LGE:2025:0306.10S211.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: §§ 546, 543 Abs. 1, 569 BGB
Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses, Drohen mit Schusswaffe
Die Berufung des Beklagten gegen das am 14.10.2024 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bottrop – Az. 12 C 44/24 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Beklagten eine Räumungsfrist bis zum Ablauf des 30.06.2025 eingeräumt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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