Landgericht Essen, 2024-11-04, 5 O 80/23

5 O 80/23Kantonsgericht04.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 5 O 80/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-04

Aktenzeichen: 5 O 80/23

ECLI: ECLI:DE:LGE:2024:1104.5O80.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: BGB § 249

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.223,92 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.12.2022 sowie 50,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.05.2023 sowie an die V. Rechtsschutzversicherung AG 565,50 € EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.05.2023 zur Leistungsnummer zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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