projekte
14b T 2/24•Landgericht Essen, 2024-07-18, 14b T 2/24
Entscheidungsdatum: 2024-07-18
Aktenzeichen: 14b T 2/24
ECLI: ECLI:DE:LGE:2024:0718.14B.T2.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14b. Zivilkammer
Auf die Beschwerde des Betroffenen vom 30.01.2024 wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen – 702 XIV(B) 1/24 – vom 04.01.2024 den Betroffenen in dessen Rechten verletzt hat.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000 EUR.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.