Landgericht Essen, 2024-05-28, 56 KLs-300 Js 238/21-20/22

56 KLs-300 Js 238/21-20/22Kantonsgericht28.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 56 KLs-300 Js 238/21-20/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-28

Aktenzeichen: 56 KLs-300 Js 238/21-20/22

ECLI: ECLI:DE:LGE:2024:0528.56KLS300JS238.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XXI. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

Normen: AO § 370, GewStG § 14a

Tenor

Die Angeklagten sind jeweils schuldig der Steuerhinterziehung in drei Fällen.

Sie werden jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Der Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewandte Vorschriften: §§ 14a GewStG, 25 GewStDV, 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 1 AO, 25 Abs. 2, 53 StGB

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