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3 O 95/23•Landgericht Essen, 2024-05-21, 3 O 95/23
Entscheidungsdatum: 2024-05-21
Aktenzeichen: 3 O 95/23
ECLI: ECLI:DE:LGE:2024:0521.3O95.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: DSGVO Art. 82
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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