Landgericht Essen, 2024-05-10, 22 Ks-70 Js 236/23-25/23

22 Ks-70 Js 236/23-25/23Kantonsgericht10.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 22 Ks-70 Js 236/23-25/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-10

Aktenzeichen: 22 Ks-70 Js 236/23-25/23

ECLI: ECLI:DE:LGE:2024:0510.22KS70JS236.23.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. große Strafkammer -Schwurgericht-

Normen: § 211 StGB

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Mordes sowie wegen Diebstahls in vier Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Die Einziehung des sichergestellten 100 Euro Scheins (Ass-Nr. …) wird angeordnet.

Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 650 Euro wird angeordnet.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

Angewendete Vorschriften:

§§ 211, 242, 243 Abs.1 Nr. 3, 53, 73, 73a Abs. 1, 73b Abs.1 StGB.

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