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6 O 426/23•Landgericht Essen, 2024-04-25, 6 O 426/23
Entscheidungsdatum: 2024-04-25
Aktenzeichen: 6 O 426/23
ECLI: ECLI:DE:LGE:2024:0425.6O426.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: AnfG §§ 2, 3 Abs. 1
Der Beklagte wird verurteilt, an das klagende Land 29.940,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.05.2023 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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