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2 O 447/22•Landgericht Essen, 2024-04-12, 2 O 447/22
Entscheidungsdatum: 2024-04-12
Aktenzeichen: 2 O 447/22
ECLI: ECLI:DE:LGE:2024:0412.2O447.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: AEUV Art. 267, 344, Rom-II-VO Art. 4
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem klagenden Land auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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