Landgericht Essen, 2024-03-19, 3 O 163/23

3 O 163/23Kantonsgericht19.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 3 O 163/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-19

Aktenzeichen: 3 O 163/23

ECLI: ECLI:DE:LGE:2024:0319.3O163.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: DSGVO Art. 82

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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