Landgericht Essen, 2024-02-01, 32 Ks-70 Js 354/20-5/23

32 Ks-70 Js 354/20-5/23Kantonsgericht01.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 32 Ks-70 Js 354/20-5/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-01

Aktenzeichen: 32 Ks-70 Js 354/20-5/23

ECLI: ECLI:DE:LGE:2024:0201.32KS70JS354.20.5.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XII. Große Strafkammer - als Schwurgericht -

Normen: StGB §§ 212 Abs. 1, 213, 25 Abs. 1

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

§§ 212 Abs. 1, 213, 25 Abs. 1 Var. 2 StGB

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