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25 KLs-12 Js 4271/21-16/23•Landgericht Essen, 2024-02-01, 25 KLs-12 Js 4271/21-16/23
25 KLs-12 Js 4271/21-16/23Kantonsgericht01.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-01
Aktenzeichen: 25 KLs-12 Js 4271/21-16/23
ECLI: ECLI:DE:LGE:2024:0201.25KLS12JS4271.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: V. Große Strafkammer
Normen: StGB §§ 176 Abs. 1 Nr. 1, 176c Abs. 1 Nr. 2a)
Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Herstellen kinderpornographischer Inhalte in sechs Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Herstellen kinderpornographischer Inhalte in vier Fällen
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von
sechs Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Vorschriften: §§ 176 Abs. 1 Nr. 1, 176c Abs. 1 Nr. 2 lit. a) in der Fassung vom 16.06.2021, 184 b Abs. 1 Nr. 3, 52, 53, 66 Abs. 2 i.V.m. § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) und Nr. 4 StGB
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