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10 S 122/23•Landgericht Essen, 2023-11-06, 10 S 122/23
Entscheidungsdatum: 2023-11-06
Aktenzeichen: 10 S 122/23
ECLI: ECLI:DE:LGE:2023:1106.10S122.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: BGB § 543 Abs. 1
werden die Parteien darauf hingewiesen, dass die Kammer nach Beratung beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 17.05.2023 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bottrop – Az. 11 C 264/22 – durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Beabsichtigt ist weiter eine Wertfestsetzung für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 EUR.
Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, die Beklagten ggf. auch zur Rücknahme der Berufung innerhalb von zwei Wochen.
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