Landgericht Essen, 2023-08-28, 64 KLs 10/23

64 KLs 10/23Kantonsgericht28.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 64 KLs 10/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-28

Aktenzeichen: 64 KLs 10/23

ECLI: ECLI:DE:LGE:2023:0828.64KLS10.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XXIV. große Strafkammer – Jugendkammer als Schwurgericht –

Normen: StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5

Tenor

Die Angeklagten D. und I. sind der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Sie werden deshalb jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5, 25 Abs. 2 StGB

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