Landgericht Essen, 2023-02-02, 9 O 123/21

9 O 123/21Kantonsgericht02.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 9 O 123/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-02

Aktenzeichen: 9 O 123/21

ECLI: ECLI:DE:LGE:2023:0202.9O123.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 177 Abs. 1, 184 Abs. 1

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert wird auf 105.121,50 € festgesetzt.

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