Landgericht Essen, 2023-01-10, 41 O 98/14

41 O 98/14Kantonsgericht10.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 41 O 98/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-10

Aktenzeichen: 41 O 98/14

ECLI: ECLI:DE:LGE:2023:0110.41O98.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Normen: ZPO § 890

Tenor

Gegen die Schuldnerin wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 25.000 € festgesetzt sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 5000 € ein Tag Ordnungshaft.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Der Streitwert wird auf 30.000 € festgesetzt.

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