Landgericht Essen, 2022-12-15, 2 O 86/22

2 O 86/22Kantonsgericht15.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 2 O 86/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-15

Aktenzeichen: 2 O 86/22

ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:1215.2O86.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: BGB § 626

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.144,76 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.05.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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