Landgericht Essen, 2022-12-09, 66 Ns 74/22

66 Ns 74/22Kantonsgericht09.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 66 Ns 74/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-09

Aktenzeichen: 66 Ns 74/22

ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:1209.66NS74.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XXVI . kleine Strafkammer

Normen: StGB § 130 Abs. 1

Tenor

Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 2.5.2022 (AZ: 620 Ds – 305 Js 85/20 – 325/20) wird als unbegründet verworfen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, soweit sie durch seine Berufung verursacht wurden.

Die Landeskasse trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten, soweit sie durch die Berufung der Staatsanwaltschaft verursacht wurden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.