projekte
16 O 116/21•Landgericht Essen, 2022-11-24, 16 O 116/21
Entscheidungsdatum: 2022-11-24
Aktenzeichen: 16 O 116/21
ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:1124.16O116.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Normen: StVG § 18 Abs. 1
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 4.491,97 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 4.413,67 EUR seit dem 11.06.2021 und aus einem Betrag in Höhe von 78,30 EUR seit dem 07.10.2021 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 70 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 30 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.