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11 O 83/21•Landgericht Essen, 2022-10-07, 11 O 83/21
Entscheidungsdatum: 2022-10-07
Aktenzeichen: 11 O 83/21
ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:1007.11O83.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Essen – Aktenzeichen 11 O 83/21 – vom 06.05.2022 wird aufrechterhalten.
Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil des Landgerichts Essen – Aktenzeichen 11 O 83/21 – vom 06.05.2022 darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.
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