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16 O 186/21•Landgericht Essen, 2022-08-19, 16 O 186/21
Entscheidungsdatum: 2022-08-19
Aktenzeichen: 16 O 186/21
ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0819.16O186.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Normen: BGB § 630 a Abs. 2
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 11.03.2022 wird aufrechterhalten.
Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom 11.03.2022 darf nur gegen Leistung einer entsprechenden Sicherheit fortgesetzt werden.
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