Landgericht Essen, 2022-08-10, 44 O 47/20

44 O 47/20Kantonsgericht10.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 44 O 47/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-10

Aktenzeichen: 44 O 47/20

ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0810.44O47.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Normen: BGB § 433 Abs. 2

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

    1. an die Klägerin 16.860,65 € nebst Zinsen i.H.v. 9 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 5.616,17 € seit dem 21.09.2020, aus 5.622,24 € seit dem 21.10.2020 und aus 5.622,24 € seit dem 21.11.2020 zu zahlen und
    1. an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 924,80 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.12.2020 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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