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41 O 15/15•Landgericht Essen, 2022-08-04, 41 O 15/15
Entscheidungsdatum: 2022-08-04
Aktenzeichen: 41 O 15/15
ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0804.41O15.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Normen: BGB § 894
Auf den Hauptantrag wird der Beklagte verurteilt, der Berichtigung des Grundbuchs von S des Amtsgerichts F, Blatt …, Flur …, Flurstück …, … dahingehend zuzustimmen, dass die Klägerin wieder als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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