Landgericht Essen, 2022-05-31, 7 T 19/22

7 T 19/22Kantonsgericht31.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 7 T 19/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-31

Aktenzeichen: 7 T 19/22

ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0531.7T19.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Normen: ZPO § 732 Abs. 1

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Dorsten vom 14.12.2021 wird geändert:

Die vollstreckbare Ausfertigung, die der Notar A. aus O. am 23.04.2021 erteilt hat zu der Urkunde Nr. … des Notars M. aus O., und die Vollstreckung aus ihr sind unzulässig.

Die Gläubigerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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