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27 KLs-71 Js 25/22-1/22•Landgericht Essen, 2022-05-23, 27 KLs-71 Js 25/22-1/22
27 KLs-71 Js 25/22-1/22Kantonsgericht23.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-23
Aktenzeichen: 27 KLs-71 Js 25/22-1/22
ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0523.27KLS71JS25.22.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VII. Große Strafkammer
Normen: StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2
Der Angeklagte wird unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgericht Essen vom 01.07.2020 (Az. 15 Js 805/15 46 Ds 437/19) verhängten Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, in einem Fall davon in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Von der Strafe gilt ein Monat als Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer als vollstreckt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
angewendete Vorschriften:
§§ 223, 224 I Nr. 2, 4, 25 II, 52, 53 StGB, 465 I StPO
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