Landgericht Essen, 2022-02-25, 45 O 23/21

45 O 23/21Kantonsgericht25.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 45 O 23/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-25

Aktenzeichen: 45 O 23/21

ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0225.45O23.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Normen: BGB § 339 S. 2

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

Streitwert: 5.000 €

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