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45 O 23/21•Landgericht Essen, 2022-02-25, 45 O 23/21
Entscheidungsdatum: 2022-02-25
Aktenzeichen: 45 O 23/21
ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0225.45O23.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Normen: BGB § 339 S. 2
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
Streitwert: 5.000 €
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