Landgericht Essen, 2022-02-16, 15 T 24/21

15 T 24/21Kantonsgericht16.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 15 T 24/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-16

Aktenzeichen: 15 T 24/21

ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0216.15T24.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Normen: ZPO § 321a

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Essen vom 08.07.2021 (Az. 15 T 24/21) sowie die Kostenentscheidung im Urteil des Amtsgerichts Dorsten vom 11.02.2021 (Az. 21 C 198/20), soweit die Kosten des sofortigen Anerkenntnisses betroffen sind, werden aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits bezüglich des sofortigen Anerkenntnisses einschließlich des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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