Landgericht Essen, 2022-02-03, 6 O 274/21

6 O 274/21Kantonsgericht03.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 6 O 274/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-03

Aktenzeichen: 6 O 274/21

ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0203.6O274.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: InsO §§ 129, 130, 131, 133, 143 Abs. 1

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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