Landgericht Essen, 2021-12-01, 31 Ns-23 Js 682/19-96/20

31 Ns-23 Js 682/19-96/20Kantonsgericht01.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 31 Ns-23 Js 682/19-96/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-01

Aktenzeichen: 31 Ns-23 Js 682/19-96/20

ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:1201.31NS23JS682.19.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XI. Kleine Strafkammer

Normen: StGB § 263a Abs. 1

Tenor

Die Berufung des Angeklagten wird verworfen.

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Bottrop vom 31.08.2020 wie folgt abgeändert:

Der Angeklagte wird wegen Computerbetrugs zu einer Geldstrafe von

120 Tagessätzen zu je 10,00 €

verurteilt.

Die Einziehung eines Geldbetrags in Höhe von 900,00 € wird angeordnet.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

263a Abs. 1 StGB

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