Landgericht Essen, 2021-11-16, 65 KLs-29 Js 907/19-23/21

65 KLs-29 Js 907/19-23/21Kantonsgericht16.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 65 KLs-29 Js 907/19-23/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-16

Aktenzeichen: 65 KLs-29 Js 907/19-23/21

ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:1116.65KLS29JS907.19.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XXV. große Strafkammer

Normen: StGB § 157, 263

Tenor

Die Angeklagten sind des Betruges schuldig. Der Angeklagte D. ist darüber hinaus der uneidlichen Falschaussage schuldig.

Die Angeklagten werden jeweils zu einer Freiheitsstrafe von

drei Jahren und zehn Monaten

verurteilt.

Gegen die Angeklagte R. wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.200.000,00 Euro angeordnet.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

  • für die Angeklagte R.:§§ 263 Abs. 1, 3 Nr. 2, 25 Abs. 2, 73, 73c StGB

  • für den Angeklagten D.:§§ 263 Abs. 1, 3 Nr. 2, 153, 157 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB

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