Landgericht Essen, 2021-11-03, 22 Ks 8/21

22 Ks 8/21Kantonsgericht03.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 22 Ks 8/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-03

Aktenzeichen: 22 Ks 8/21

ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:1103.22KS8.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Große Strafkammer – Schwurgericht –

Normen: StGB § 212, 34

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewendete Vorschriften: §§ 212, 213 StGB

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