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43 O 29/21•Landgericht Essen, 2021-08-18, 43 O 29/21
Entscheidungsdatum: 2021-08-18
Aktenzeichen: 43 O 29/21
ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0818.43O29.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Normen: GeschGehG § 6 S. 1
Die einstweilige Verfügung aus dem Beschluss vom 13.04.2021 wird aufrechterhalten.
Der Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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