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7 T 163/21•Landgericht Essen, 2021-08-16, 7 T 163/21
Entscheidungsdatum: 2021-08-16
Aktenzeichen: 7 T 163/21
ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0816.7T163.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: FamFG § 62
Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 04.03.2021 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden der Stadt L auferlegt.
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