Landgericht Essen, 2021-04-28, 26 KLs-12 Js 3340/20-3/21

26 KLs-12 Js 3340/20-3/21Kantonsgericht28.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 26 KLs-12 Js 3340/20-3/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-28

Aktenzeichen: 26 KLs-12 Js 3340/20-3/21

ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0428.26KLS12JS3340.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VI. Große Strafkammer

Normen: StGB §§ 64, 223, 224

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5, 240 Abs. 1, 64, 53 Abs. 1 StGB

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