Landgericht Essen, 2021-04-09, 27 KLs-56 Js 1203/20-45/20

27 KLs-56 Js 1203/20-45/20Kantonsgericht09.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 27 KLs-56 Js 1203/20-45/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-09

Aktenzeichen: 27 KLs-56 Js 1203/20-45/20

ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0409.27KLS56JS1203.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VII. Große Strafkammer

Normen: StGB §§ 253, 255; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1

Tenor

Die Angeklagten sind des gemeinschaftlichen unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen, hiervon in einem Fall tateinheitlich mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Die Angeklagte I wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

sieben Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Die Angeklagte C wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

sieben Jahren und neun Monaten

verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Nebenklage.

angewandte Vorschriften

betreffend die Angeklagte C:

§§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3, 30a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BtMG, §§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2, Nr. 4, Nr. 5, 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2, 21, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB

betreffend die Angeklagte I:

§§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3, 30a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BtMG, §§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2, Nr. 4, 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.