Landgericht Essen, 2021-03-09, 4 O 217/20

4 O 217/20Kantonsgericht09.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 4 O 217/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-09

Aktenzeichen: 4 O 217/20

ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0309.4O217.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: BGB § 535 Abs. 2; BGB § 313

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.441,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 3.813,85 € seit dem 06.04.2020, 06.05.2020 und 06.06.2020 sowie weitere 5,00 € Mahnkosten zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin 934,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.07.2020 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

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