Landgericht Essen, 2021-02-17, 32 KLs-307 Js 202/16-9/19

32 KLs-307 Js 202/16-9/19Kantonsgericht17.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 32 KLs-307 Js 202/16-9/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-17

Aktenzeichen: 32 KLs-307 Js 202/16-9/19

ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0217.32KLS307JS202.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XII. Große Strafkammer -Wirtschaftsstrafkammer-

Normen: §§ 331 Nr. 1 HGB; 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 265 Abs. 1 Nr. 1 b) StGB

Tenor

Der Angeklagte L wird wegen unrichtiger Darstellung, Kreditbetruges in 2 Fällen sowie Betruges in 2 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts X vom 02.01.2019 (Az. …) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

3 (drei) Jahren und 4 (vier) Monaten

verurteilt.

Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gilt

1 (ein) Monat

der Freiheitsstrafe als vollstreckt.

Die Angeklagte C wird wegen unrichtiger Darstellung, Kreditbetruges in 2 Fällen sowie Betruges in 2 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

2 (zwei) Jahren

verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gilt

1 (ein) Monat

der Freiheitsstrafe als vollstreckt.

Der Angeklagte T wird wegen Beihilfe zur unrichtigen Darstellung und wegen Kreditbetruges in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

1 (einem) Jahr und 8 (acht) Monaten

verurteilt.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gilt

1 (ein) Monat

der Freiheitsstrafe als vollstreckt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, der Angeklagte T soweit er verurteilt wurde. Soweit der Angeklagte T freigesprochen wurde, fallen die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen der Landeskasse zur Last.

Angewendete Vorschriften:

Angeklagter L:

§§ 331 Nr. 1 HGB, 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 265b Abs. 1 Nr. 1 b), 25 Abs. 2, 52, 53, 55 StGB

Angeklagte C:

§§ 331 Nr. 1 HGB, 263 Abs. 1, 265b Abs. 1 Nr. 1 b), 25 Abs. 2, 52, 53, 56 StGB

Angeklagter T:

§§ 331 Nr. 1 HGB, 265b Abs. 1 Nr. 1 b), 25 Abs. 2, 27, 28 Abs. 1, 49 Abs. 1, 53, 56 StGB

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