Landgericht Essen, 2021-01-05, 9 O 84/20

9 O 84/20Kantonsgericht05.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 9 O 84/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-05

Aktenzeichen: 9 O 84/20

ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0105.9O84.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Normen: BGB § 631 VOB/B § 16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 63.054,36 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.11.2019 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.642,40 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.01.2020 zu zahlen.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags

Der Streitwert wird auf 63.054,36 Euro festgesetzt.

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