Landgericht Essen, 2020-12-22, 12 O 259/20

12 O 259/20Kantonsgericht22.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 12 O 259/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-22

Aktenzeichen: 12 O 259/20

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:1222.12O259.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: BGB § 812 Abs. 1

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 58.869,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 16.12.2020 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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