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11 O 70/17•Landgericht Essen, 2020-11-06, 11 O 70/17
Entscheidungsdatum: 2020-11-06
Aktenzeichen: 11 O 70/17
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:1106.11O70.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: StVK §§ 7, 18
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 4.001,38 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2017 zu zahlen.
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger weitere 5.000,00 € Schmerzensgeld zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche materiellen und immateriellen Schäden, aus dem Unfall vom 04.05.2014 auf der S in I zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 887,03 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 84 % und die Beklagten zu 16 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags
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