Landgericht Essen, 2020-11-05, 6 O 270/20

6 O 270/20Kantonsgericht05.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 6 O 270/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-05

Aktenzeichen: 6 O 270/20

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:1105.6O270.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 506 Abs. 2 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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